Die Gesellschaft
Über uns

DIE GESCHICHTE DER GESELLSCHAFT
Die Münchener Juristische Gesellschaft wurde am 10.12.1965 in den Torggelstuben in München neu gegründet. Sie setzt eine Tradition fort, die bis in das Jahr 1919 zurückreicht. Schon damals gab es eine „Juristische Studiengesellschaft München“, in der neben vielen anderen bedeutenden Persönlichkeiten berühmte Rechtslehrer wie Rabl, Kisch, Frank und Beling gewirkt haben - bis zum Jahre 1933, in dem diese Vereinigung wie so viele andere durch die Machthaber des Dritten Reichs ihr vorläufiges Ende fand.
Um die Neugründung haben sich der damalige Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. Wolfgang Mersmann, der damalige Chefsyndikus der Bayerischen Vereinsbank, Dr. Albrecht Graf von Rechberg, der damalige Präsident des Bayerischen AnwaltVerbands, Rechtsanwalt Dr. Fritz Ostler, und Prof. Dr. Peter Lerche besondere Verdienste erworben. Sie bildeten auch den ersten geschäftsführenden Vorstand der Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist heute mit der großen Zahl ihrer Mitglieder und Freunde eine wichtige Institution in München geworden, die durch ihre regelmäßigen Veranstaltungen aus erster Hand über die neuesten Entwicklungen auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten informiert und stets bemüht ist, die für die Rechtspraxis wichtigen Querbezüge und die für das Rechtsverständnis bedeutsamen grundsätzlichen Probleme aufzuzeigen.
DIE ARBEIT DER GESELLSCHAFT
Die Gesellschaft fördert:
- durch Vorträge und Diskussionen das Fachwissen und die berufliche Tätigkeit des Einzelnen,
- den Gedankenaustausch und die Verbundenheit zwischen den verschiedenen juristischen Berufen,
- das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis, von Legislative, Exekutive und Judikative.
Jedes Jahr werden in der Regel 11 Vortragsveranstaltungen angeboten, für die besonders kompetente Referenten aus den jeweiligen Fachgebieten geworben werden.
Das 50-jährige Bestehen der Gesellschaft wurde am 3. Dezember 2015 in der Residenz München mit einem Festakt, einem Staatsempfang und einem Festvortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle mit über 550 Gästen gefeiert.
GÄSTE SIND WILLKOMMEN
Zu den Vorträgen sind über den Kreis der Mitglieder hinaus auch Gäste stets willkommen. Die Gesellschaft will ihre wesentliche Aufgabe, nämlich die wissenschaftliche Behandlung aktueller Probleme aus allen Rechtsgebieten, nicht nur im geschlossenen Kreis einer gelehrten Gesellschaft wahrnehmen, sondern alle am Recht interessierten Bürgerinnen/Bürger und damit auch die Öffentlichkeit einbeziehen. Sie dient über die behandelten Themen hinaus dem Gedankenaustausch und der gesellschaftlichen Begegnung der verschiedenen juristischen Berufsgruppen.